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BVS/BSM Standpunkt: Aufklärung von Vorkommnissen

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Oftmals werden bei der Aufklärung von Vorkommnissen mit Personenschäden durch die zuständigen Behörden Tatsachen im Zusammenhang mit Medizinprodukten unvollständig und modifiziert erhoben, da Beweismittel nicht erkannt bzw. vernichtet werden. Der BSM hat aus diesem Grunde ein Merkblatt für Ermittlungsbehörden erarbeitet und über den BVS veröffentlicht.

Merkblatt