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Öffentliche Bestellung und Vereidigung in Sachsen

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Öffentliche Bestellung und Vereidigung in Sachsen

In Deutschland werden Sachverständige durch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK`s) öffentlich bestellt und vereidigt.

In Sachsen hat es dazu eine Änderung gegeben: Aufgrund einer Novellierung des Sächsischen Ingenieurgesetzes vom 1. Mai 2014 ist die Zuständigkeit für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Ingenieurwesens auf die Ingenieurkammer Sachsen übergegangen. Das gilt auch für Sachverständige auf dem Gebiet der Medizinprodukte: Wer sich künftig in Sachsen als Sachverständiger für Medizinprodukte bestellen lassen möchte, muß seinen Antrag an die Ingenieurkammer Sachsen richten. Dies gilt ab sofort. Die sächsischen IHK`s nehmen keine diesbezüglichen Anträge mehr an.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Grundlage, ein Merkblatt, Antragsformulare usw. sind unter folgendem Link zu finden:

http://www.ing-sn.de/schnellnavigation/interessenten/sachverstaendige/

Bestehende Bestellungen werden davon nicht berührt.