Prüfungen in der Medizintechnik
Dass medizintechische Geräte in regelmäßigen Zeitabständen gepürft werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Frage nach den Zeitabständen, die zwischen den Prüfungen bei einem konkreten Medizinprodukt festgelegt sind, ist schon schwerer zu beantworten. Auch stellt sich oft die Frage, welche weiteren Prüfungen über die Sicherheitstechnischen Kontrollen nach § 6 MPBetreibV und die Messtechnischen Kontrollen nach § 11 MPBetreibV hinaus noch durchgeführt werden müssen.
In der Zeitschrift mt-medizintechnik ist hierzu folgender Fachbeitrag verfaßt.
Prüfen in der MT [pdf]