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Kompatibilitätserklärung für Kombinationen

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Jeder Hersteller einer Gerätekombination muß sicherstellen, dass diese Kombination sicher ist und den Regeln der Technik entspricht. Diese Verpflichtung besteht insbesondere dann, wenn Kombinationen in Verkehr gebracht, d.h. an andere abgegeben werden. Aber auch der Eigenhersteller, der eine Kombination für seine Einrichtung herstellt oder ändert, muß sicherstellen, dass von dieser keine Gefahren ausgehen.

Die Mitglieder des BSM haben zu dieser Thematik ein strukturiertes Vorgehen erarbeitet und stehen für diesbezügliche Anfragen gern zur Verfügung.